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AbsenzenregelungNach oben

Die Schüler/-innen haben nach einer Abwesenheit vom Unterricht zwei Wochen Zeit, um ihre schriftliche und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung zu bringen. Diese wird den Fachlehrkräften und der Klassenlehrkraft vorgelegt. Es liegt im Ermessen der Lehrperson, eine Entschuldigung als begründet zu akzeptieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abwesenheit als unentschuldigt; sie wird als unentschuldigte Absenz im Zeugnis vermerkt.

Absenzenregelung im Turn- und Schwimmunterricht

Ohne ärztliches Zeugnis: Der Schüler/die Schülerin bleibt in der Turn- oder Schwimmhalle. Für den Schüler/die Schülerin empfiehlt sich für den Aufenthalt in der Schwimmhalle ein leichtes Tenü zu tragen.
Er/sie kann ggf. Hilfeleistungen erbringen.

A. Mit Arztdispens: Der Schüler/die Schülerin kann seine/ihre Arbeit zu Hause weiterführen.

B. Der Schüler/die Schülerin hat 14 Tage Zeit, seine/ihre Absenz entschuldigen zu lassen, ansonsten führt dies zu einem Vermerk im Zeugnis als unentschuldigte Absenz.

AktivitätenNach oben

Im Verlaufe eines Schuljahres finden neben den Aktivitäten der einzelnen Klassen auch Aktivitäten statt, die jedes Jahr wiederkehren und im Jahresplan festgelegt sind.

Der Klassentag findet in der Regel nach den Herbstferien statt. Ziel ist es, mit der Klasse einen Tag zu gestalten, der unter dem Schwerpunkt Sport und Bewegung steht. Die sportliche Betätigung muss, gutes Wetter vorausgesetzt, mindestens drei Stunden in der freien Natur stattfinden. Bei schlechtem Wetter kommt ein Alternativprogramm, das nicht im Freien durchgeführt wird, aber auch Bewegung und sportliche Aktivität als Schwerpunkt hat, zum Tragen.

Am Nationalen Zukunftstag, der in der ganzen Schweiz im November stattfindet, haben die Schüler/-innen der 1.-3. Klasse die Möglichkeit, einen Tag den Arbeitsplatz ihrer Väter oder Mütter zu besuchen. Dieser Tag ist Teil der Berufsvorbereitung, die Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt verschaffen soll.

Unser Sporttag findet im Mai statt. Er steht ganz im Zeichen des Sports. Am Vormittag messen sich die Klassen in einem sportlichen Wettkampf, der in jedem Jahr anders gestaltet ist (Leichtathletik, Olympiade, Triathlon); am Nachmittag tragen die Schüler/-innen Turniere in verschiedenen Sportarten (Volleyball, Fussball, Basketball, Tischtennis, Badminton) aus.
Die 4. Klassen haben an diesem Tag ihren eigenen Sporttag ausserhalb unserer Schule. Der Sporttag der 4. Klassen beginnt mit einer gemeinsamen Wanderung zu einem Grillplatz. Dort wird das Mittagessen zusammen eingenommen. Im Anschluss daran gehen die Schüler und Schülerinnen der 4. Klassen einer speziellen Sportart nach, die sie vorher gewählt haben. Dies kann Tennis bzw. Squash, Fitness, Wasserspringen oder eine Kampfsportart sein.

Die Schulverlegungen im Sommer oder im Winter führen die 1.-3. Klassen im Januar bzw. Juni/August durch. Während im Winter die sportliche Aktivität im Zentrum steht, können im Sommer auch thematische Schwerpunkte, zum Beispiel Geografie und Geschichte der besuchten Region, festgelegt werden. Der Zweckverband finanziert diese Schulverlegungen mit einem finanziellen Beitrag pro Schüler/-in.

Für einen Arbeitseinsatz haben die 4. Klassen die Möglichkeit, entweder im August oder im Juni ein so genanntes Umweltlager durchzuführen. Während dieser Woche lebt und arbeitet die Klasse in strukturschwachen bzw. abgelegenen Gebieten und hilft dort, Projekte oder Arbeiten durchzuführen. Dieser Arbeitseinsatz wird zusammen mit einer Organisation geplant.

Die Abschlussreise kann die Klassenlehrkraft mit den Schüler/-innen am Ende der 4. Klasse durchführen. Diese Reise wird zum grössten Teil von den Schüler/-innen, den Eltern und der Klassenkasse finanziert. Das Ziel der Reise muss die Schweiz oder das angrenzende Ausland sein. Diese Reise findet von Dienstag bis Donnerstag in der letzten Schulwoche statt.

Der Projekttag steht im Zusammenhang mit dem Unterricht. Er kann im Schulhaus oder ausserhalb des Schulhauses im U-Abo-Bereich stattfinden. Die Klassenlehrperson wählt den Zeitpunkt der Durchführung nach den Bedürfnissen der Klasse.

Die Projektwoche findet alle vier Jahre an unserer Schule statt. Anstatt in ein Sommer- bzw. Schneesportlager zu fahren, arbeiten alle Schüler/-innen während einer Woche im Frühling klassen- bzw. jahrgangsübergreifend in verschiedenen Projekten zusammen. Die Projektwoche steht unter einem Thema, zu dem Lehrer/-innen und Schüler/-innen Unterthemen finden, die sie in Projektgruppen bearbeiten wollen. Am Schluss der Projektwoche gibt es Präsentationen der einzelnen Projektgruppen.

BesuchstageNach oben

Über das Schuljahr verteilt finden an unserer Schule regelmässig Besuchstage für Eltern statt.
Die genauen Daten finden Sie unter dem Link Aktuelles
--> Kalender
auf unserer Homepage.

ComputerraumNach oben

Auszug aus dem Reglement für die Benützung des Computer-Raums

1. Berechtigung
Alle OZL-Schüler/-innen werden im 1. Jahr in die Benützung der Computer eingeführt und unterschreiben eine Vereinbarung betreffend der Benützung der Computer und der Peripheriegeräte. Danach sind sie berechtigt, an den Computern zu arbeiten.

2. Belegungszeiten
Der Belegungsplan gibt darüber Auskunft. Dieser wird jeweils zu Beginn des Schuljahres festgelegt.

3. Schulpausen
Nicht erlaubt ist die Benützung ausschliesslich während einer Pause.

4. Behandlung der Einrichtung
Mobiliar und Maschine müssen mit aller Sorgfalt behandelt werden. Mit dem Druckerpapier ist sparsam umzugehen. Verpflegung im Computerraum ist nicht erlaubt und es gilt selbstverständlich die Schulordnung.

5. Spiele
Das Benützen von privaten Spielprogrammen ist verboten.

DispensationsgesuchNach oben

Über die Art, Dauer und Fristen Ihres Antrages können Sie sich unter "Dispensationsreglement" informieren.

Dokument: Dispensationsgesuch.doc (138.2 kB)

Dispensationsreglement für Schüler/-innenNach oben

Das Dispensationsreglement des OZL gibt Ihnen einen Überblick darüber, in welchen Fällen eine Dispensation der Schüler/-innen möglich ist und wie Wege, Fristen und Zuständigkeiten für den Antrag einer Dispensation für Ihr Kind am OZL geregelt sind. Das entsprechende Dispensationsgesuch finden Sie unter Eltern ABC --> Dispensationsantrag.

Sie können hier das gesamte Reglement als .pdf Datei herunterladen:

Dokument: Dispensationsregelung.pdf (34.5 kB)

DisziplinordnungNach oben

Die katalogartige Auflistung der Verstösse und Massnahmen mag auf den ersten Blick befremden. Sie dient jedoch dazu ein gutes Lernklima zu schaffen, einen wertschätzenden Umgang miteinander und ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Die Disziplinordnung soll auch aufzeigen, welches Verhalten an unserer Schule nicht toleriert wird.
Das pädagogische Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler/-in steht selbstverständlich weiterhin an erster Stelle.

Die Haltung der Schule gegenüber Suchtmitteln ist ebenfalls von Bedeutung. Auch hier haben wir uns auf ein Vorgehen geeinigt. Die wichtigsten Punkte sind auf der letzten Seite der Disziplinordnung ersichtlich.

Sie können hier die gesamte Disziplinordnung als .pdf Datei herunterladen:

Dokument: Disziplinordnung.pdf (90.3 kB)

FreifachangeboteNach oben

Für die Freifächer ist eine Gruppe von 8 Lernenden Voraussetzung. Der Stundenplan der Pflichtfächer hat Priorität. Die gewählten Freifächer müssen besucht werden. Eine mögliche hohe Belastung sollte deshalb bei der Wahl berücksichtigt werden. Aus stundenplantechnischen Gründen kann nicht garantiert werden, dass alle Freifächer am Dienstagnachmittag stattfinden. Ein Austritt während des laufenden Kurses ist nicht möglich.
In verschiedenen Wahlfächern sind Hausaufgaben unabdingbar. Bei schlechter Arbeitshaltung, bei ungenügender Leistung oder störendem Verhalten kann die Lehrkraft in Absprache mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin Schülerinnen und Schüler vom Kurs ausschliessen.
Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ist bei der Wahl der Fächer gerne behilflich.
Die Anmeldung erfolgt über den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ans Sekretariat.


Hier können Sie alle Freifachangebote des OZL herunterladen:

Dokument: Freifachangebote.pdf (89.5 kB)

FundgegenständeNach oben

Der Hauswartsdienst und die Verwaltung sammeln alle gefundenen Gegenstände. Diese können während der grossen Pausen an den betreffenden Orten abgeholt werden.
Die Kleider, Schuhe etc., welche bis zu den Sommerferien nicht abgeholt worden sind, werden dann in die Sammelstelle gebracht.

HausordnungNach oben

Die Hausordnung soll einem reibungslosen Schulalltag dienen. Für das Miteinander von rund 400 Schüler/-innen und rund 50 Lehrer/-innen ist es wichtig, bestimmte Regeln festzulegen, die von allen eingehalten werden, damit ein gutes Lernklima hergestellt werden kann. Unsere Hausordnung zählt natürlich nicht alle Regeln auf, sondern nur die wichtigsten. Sie ist als Hilfe gedacht, um unser Zusammenleben sinnvoll zu regeln.

Die vollständige Hausordnung können Sie als pdf.datei herunterladen:

Dokument: Hausordnung.pdf (347.8 kB)

KommunikationswegeNach oben

Das als .pdf angefügte Modell soll eine Orientierung über die Kommunikationswege unserer Schule geben. Im Qualitätsmanagementkonzept des Oberstufenzentrums Leimental ist der Kommunikationsweg geregelt. Dieser Kommunikationsweg dient dazu, Gespräche dort zu führen, wo sie anfallen, und bei Konflikten oder Problemen die Gespräche dort zu führen, wo sie am schnellsten und mit der grössten Transparenz beigelegt bzw. gelöst werden können. Deshalb ist es notwendig, dass bei Anliegen und Gesprächen dieser Kommunikationsweg eingehalten wird. Da dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin bei der Betreuung einer Klasse eine besondere Bedeutung zukommt, ist die Klassenlehrkraft in jedem Falle zu informieren.

Hier können Sie das erwähnte Modell herunterladen:

Dokument: ModellKommunikationswege.pdf (21.0 kB)

Laufbahnreglement (neu ab SJ 2011/12)Nach oben

Ab dem Schuljahr 2011/12 gilt nach der Umsetzung der Sekundarstufe I-Reform im Kanton Solothurn ein neues Laufbahnreglement (früher Promotionsreglement). Es gilt für die 1. Klassen des Schuljahres 2011/12 aufsteigend.

Sie können die wichtigsten Paragraphen als Auszug aus dem Laufbahnreglement als .pdf herunterladen.

Für die Klassen des 2. bis 4. Schuljahres gilt wie bisher das alte Promotionsreglement.

Dokument: Laufbahnreglement.pdf (165.5 kB)

Promotionsreglement (alt, vor Sek I-Reform)Nach oben

Am Ende jedes Semesters müssen die Lehrer/-innen Leistungen, Fleiss und Betragen der Schüler/-innen beurteilen. Dabei müssen Sie sich an das kantonale Promotionsreglement halten.
Es ist zu beachten, dass für unsere progymnasiale Abteilung andere Promotionsfächer zählen. Diese sind:
Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik (doppelt gezählt), Geschichte/Geografie, Naturlehre (ungerundeter Durchschnitt der Zeugnisnoten aus den Fächern Biologie, Physik, Chemie), Wirtschaftskunde sowie die Schwerpunktfächer (Wahlpflichtfächer), Latein, Italienisch, Angewandte Mathematik

Das Promotionsreglement des Kantons Solothurn finden Sie hier:

Promotionsreglement

SchwimmbadNach oben

Öffnungszeiten Hallenschwimmbad

Dienstag und Freitag: 19:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

U-AbonnementNach oben

Die neuen Erstklässler/-innen erhalten ihr Abonnement am 1. Schultag.
Den Schüler/-innen der 2. bis 4. Klassen wird dieses vor den Sommerferien abgegeben.
Das U-Abonnement erhalten nur die Schüler/-innen aus
Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein, Rodersdorf und Witterswil

Übertritt von der Primarschule ans OZLNach oben

Das neue Übertrittsverfahren wurde als kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen und den gleichen Instrumenten erarbeitet. Die Zuweisung zu einem Typ der Sekundarstufe I erfolgt primär auf Grund der Sachkompetenz. Dabei wird die Langzeitbeurteilung (60%) etwas stärker gewichtet als die Resultate der Vergleichsarbeiten (40%). Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. Das Verfahren soll im Verlaufe der vierten und fünften Primarklasse allen Beteiligten helfen, jenen Schultyp zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Lernende und Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

Ein Schema, das einen Überblick über das gesamte Übertrittsverfahren gibt, finden Sie hier. Die gesamte Präsentation über das Übertrittsverfahren finden Sie unter Übertritte und unter Publikationen.

Dokument: SchemaUebertrittsverfahren.pdf (320.7 kB)


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